N.I.E.
Nummer I Bankkonto
I privater
Kaufvertrag I notarielle
Beurkundung I
anfallende
Gesamtnebenkosten
I jährliche
Unterhaltskosten I
anfallende Steuern
bei Verkauf
Anfallende
Nebenkosten ...
1.
Notarkosten
An
Notargebühren fallen zwischen 0,8% und 2% an. Er erstellt die escritura
publica.
2.
Grunderwerbssteuer
Die
Grunderwerbssteuer beträgt beim Kauf von privat aus zweiter Hand 7%. Bei
Neukauf einer Immobilie erhebt der Staat eine Mehrwertsteuer ebenfalls in Höhe
von 7% auf den Kaufpreis. Eine Ausnahme bilden dabei die kanarischen Inseln. Hier
liegt die Steuer bei 4,5%.
3.
Steuern auf öffentliche Beurkundungen
Hier
werden 1,5% auf den eingetragenen Kaufpreis berechnet.
4.
Grundbucheintrag
Das
Grundbuchamt berechnet für den Eintrag ins Register ungefähr 0,5% vom
Kaufpreis.
Mit
allen hierbei anfallenden Behördengänge sollte man die Notarskanzlei
beauftragen. Das erspart Zeit und unnötigen Frust. Sie nehmen in der Regel
für diesen Service eine einmalige Gebühr von 200 - 300 EUR.
5.
Maklerprovision
Die
Provision kann von Ort zu Ort unterschiedlich ausfallen. Sie sollte aber nicht
höher als 5% auf den Kaufpreis, welche normalerweise je zur Hälfte vom
Käufer und Verkäufer getragen werden, sein.
Damit
sollten Sie als künftige Immobilienbesitzer mit zusätzlichen ca. 11-
12 % Kosten bezogen auf den in der escritura eingetragenen Erwerbspreis
rechnen.
Die
anfallenden Nebenkosten haben wir exemplarisch, bezogen auf einen Kaufpreis von
€ 150.000,- für eine Wohnimmobilie aus 2. Hand, zusammengestellt:
Notarkosten (0,8%) = 1.200,00 Euro
Grunderwerbsteuer (7 %) = 10.500 Euro
Steuern auf öff. Beurkundung (AJD 1,5%) = 2.250,00 Euro
Grundbucheintragung
(0,5%) = 750,00 Euro
Maklerprovision(2,5%): 3.750 Euro
Gesamtkosten:
18.450,00 Euro