Hauskauf in Spanien

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N.I.E. Nummer I Bankkonto I privater Kaufvertrag I notarielle Beurkundung I anfallende Gesamtnebenkosten I jährliche Unterhaltskosten I anfallende Steuern bei Verkauf

 

Identifikationsnummer - N.I.E. Nummer

Vor dem eigentlichen Kauf ...

... müssen Sie die Identifikationsnummer für Ausländer (N.I.E. =Número de Identificación de Extranjeros) beantragen. Sie wird von der spanischen Nationalpolizei vergeben. Eine solche Nummer braucht jeder Nicht-Spanier, der in Spanien in irgendeiner Weise geschäftlich tätig werden möchte. Darunter fällt auch der Erwerb von Immobilien. Notarielle Beurkundungen, Begleichung von Grunderwerbssteuer etc. sind ohne diese Nummer nicht möglich. Im Falle von Firmen ist es die Número de Identificación Fiscal (N.I.F.) de Sociedades No Residentes.

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