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N.I.E. Nummer I Bankkonto I privater Kaufvertrag I notarielle Beurkundung I anfallende Gesamtnebenkosten I jährliche Unterhaltskosten I anfallende Steuern bei Verkauf

Nota Simple und Privater Kaufvertrag ...

1. Schritt:

Ist eine Immobilie gefunden, die Sie erwerben möchten, sind zunächst an Hand der "nota simple", des Grundbuchauszuges, den man bei dem Grundbuchamt der jeweiligen Gemeinde erhält, die Eigentumsverhältnisse und Lastenfreiheit zu klären sowie bei der Gemeinde die aktuellen Bebauungspläne zu überprüfen. Diese Aufgabe sollte von Ihrer Immobilienagentur übernommen werden.

2. Schritt:

Dann wird zunächst ein privater Kaufvertrag geschlossen (contrado privado de compraventa). Bei der Unterschrift wird eine Anzahlung des Kaufpreises fällig, üblicherweise 10% der Gesamtverkaufssumme. Durch die geleistete Anzahlung und der Unterzeichnung des privaten Kaufvertrages sind Sie aber noch nicht der Besitzer. Sondern bleibt die Immobilie bis zum Tag der notariellen Beurkundung in Besitz des Verkäufers. Mit der Unterzeichnung des privaten Kaufvertrages ist der Verkäufer dazu verpflichtet seine Immobilie dem Verkauf zu entziehen und zusammen mit der Immobilienagentur alle notariellen Schritte einzuleiten. Tritt der Verkäufer von dem Verkauf zurück, so ist er gesetzlich dazu verplichtet die dopplete Anzahlungssumme dem Käufer zurück zu erstatten. Tritt hingegen der Käufer vom Kauf zurück, so behält der Verkäufer die bereits geleistete Anzahlungssumme ein. Das nennt man den “Contrato Privado de Arras”.

An dieser Stelle möchten wir Ihnen ein Beispiel eines übersetzten Kaufvertrages aufzeigen:

 

Vorvertrag


Ort/ Datum


An- und Verkauf des Objektes Grundstück mit Haus in _________ der Gemeinde ____________.

Auftretende Parteien

Verkäufer:

Käufer:

Vermittler: (Immobilienagentur)

Erklären

Erstens:

Herr/Frau ________________ist Besitzer/in der folgenden Finca:

Finca Num. _____ ; Band Num. ____ Aktennum. ____ Seitennum. ____Eintragung ____ .

Das zum Verkauf stehende Objekt bleibt in Besitz des Verkäufers bis zu dem Tag der notariellen Grundbuchsumschreibung.

Zweitens :

Der Besitzer erklärt, dass seine im Verkauf stehende Finca frei von jeglichen Belastungen ist (Gemeindesteuer, Hypothek, Mietver-trägen oder sonstigen).

 

 

Vertragsfestsetzung

Erstens:

Herr/Frau ______verkäuft an Herrn/Frau _____________________ , der/die den An-und Verkauf bis zum Tag der notariellen Um-schreibung wie folgt akzeptiert: Der Interesent hat das Objekt mehrmals besichtigt und ihm ist bekannt, das keine Belastungen auf diesem liegen.

Zweitens:

- Die Gesamtverkaufssumme beträgt ______________________€.

- Mit der Unterzeichnung dieses Vorvertrages erklärt sich der Käufer dazu verpflichtet eine Anzahlung (Reservierungssumme) in Höhe von_________________ € für das oben genannte Objekt, mit der zwischen beiden Parteien vereinbarten Gesamtverkaufssumme von ___________________________ € auf folgendes Konto zu überweisen.

Bank: - BLZ: - Kontonr.:


- Der Restbetrag ____________€ ist bei Notartermin zu begleichen.

- Hiermit ist das Objekt bis zum ___________________ für den Käufer reserviert. Im Falle eines Vertragsbruchs von Seiten des Verkäufers, wird dieser dazu verpflichtet die doppelte Summe der Anzahlung an den Käufer zu zahlen. Sollte jedoch der Käufer einen Vertragsbruch herbeiführen, dann behält der Verkäufer die Anzahlungssumme ein.

 

Drittens:


- In dem bereits erwähnten Zeitraum, nach Eingang der Anzahlung verpflichtet sich der Vermittler, Andalusien-Villas, alle mit der Grundbuchsunschreibung erforderliche notariellen Schritte einzuleiten.

- Gleichzeitig verpflichtet sich der Verkäufer das Objekt dem Verkauf zu entziehen.

- Der Verkäufer verpflichtet sich die anteilige Verkaufsprovision (2,5% ausgehend von ________________ €.) an den Vermittler bei notariellem Vertragsabschluss zu zahlen.
- Der Käufer verpflichtet sich die anteilige Verkaufsprovision (2,5% ausgehend von ________________ €.) an den Vermittler bei notariellem Vertragsabschluss zu zahlen.

Viertens:

- Die Kosten des Vertragsabschlusses, die notarielle Eintragung sowie die Grunderwerbssteuer (ITP) gehen zu Lasten des Käufers.

- Die bei Verkauf anfallende Wertzuwachssteuer auf das Grundstück (Plusvalia) gehen zu Lasten des Verkäufers.


Fünftens:

-Weitere Vereinbarungen:

Unterschriften der auftretenden Parteien:



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