N.I.E.
Nummer I Bankkonto
I privater
Kaufvertrag I notarielle
Beurkundung I
anfallende
Gesamtnebenkosten
I jährliche
Unterhaltskosten I
anfallende Steuern
bei Verkauf
anfallenede
Steuern bei Verkauf von Immobilien in Spanien von Nichtresidenten und Residenten:
Seit
dem 1. Januar 2007 wurde der Gesamtstteuersatz von 35 % auf 18% reduziert. Der
Steuersatz von Residenten wurde von 15% auf 18% erhöht, so dass Nichtresidente
und Residente nunmehr gleichbehandelt werden. Da die nichtresidenten Verkäufer
den erhaltenen Kaufpreis beim Finanzamt zwecks Besteuerung nicht angaben, muss
der Käufer seit 1992 bei einem Verkauf einer in Spanien gelegenen Immobilie
nunmehr 3 % (früher 5 %) des Kaufpreises zahlen. Das heisst der Käufer
behält bei der Beurkundigung diese 3% ein und zahlt diese Summe sofort an
das Finanzamt. Hierbei handelt es sich um eine Einkommenssteuervorauszahlung zugunsten
des Verkäufers. Zahlt der Käufer diese Summe nicht ein, so haftet die
Immobilie. Der Verkäufer müsste eigentlich innerhalb von 6 Monaten unter
Anrechnung der vorgeleisteten 3 % und Abzug aller Kosten von An-und Verkauf (Notarskosten,
Registereintragung, Maklerprovision, ...etc.) die restlich geschuldeten Steuern
bezahlen.
Ausnahmsweise
müssen die 3% nicht bezahlt werden:
Wenn
die Immobilie bereits 10 Jahre im Eigentum des Verkäufers und zwar einer
natürlichen Person stand, ohne dass sie irgendwelche Wertsteigerungen erfahren
hätte.
Wenn die Immobilie zur Gründung oder Kapitalerhöhung
einer spanischen Gesellschaft dient.
Plusvalia
oder Bodenwertzuwachssteuer
Die
plusvalia wird von den örtlichen Behörden festgelegt und wird auf den
ansteigenden Grundstückswert begründet; vom Augenblick an wo der Besitzer
das Eigentum erwirbt bis zum tatsächlichen Zeitpunkt des Verkaufs. Es handelt
sich hierbei um einen geringen Steuersatz, der aus Katasterwert der Immobilie
und Zeitfaktor des Besitzanspruchs ermittelt wird. Oft wird die Plusvalia mit
der Einkommenssteuervorauszahlung verwechselt. Von
Gesetz aus geht sie zu Lasten des Verkäufers, es sei denn es wurde eine andere
Regelung getroffen.